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Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften Saison November bis März

Der Winterdienstvertrag,
der im Ernstfall etwas wert ist.

Ein Winterdienstvertrag hat eine Aufgabe, die über das Räumen hinausgeht: Er muss im Schadensfall beweisen können, dass geräumt wurde. Was darin stehen muss, damit er das leistet, steht hier — und es gilt auch, wenn Sie einen anderen Anbieter beauftragen.

Rechtlich ist er ein Dienstleistungsvertrag: Geschuldet ist die Schneeräumung zu den vereinbarten Zeiten, nicht ein zu jeder Minute schneefreier Gehweg. Das klingt nach Haarspalterei, entscheidet nach einem Sturz aber die Haftungsfrage — und es erklärt, warum in Winterdienstverträgen die Flächen, die Zeiten und der Nachweis so genau benannt sein müssen.

Die Prüfliste

Acht Punkte, ohne die der Vertrag nichts beweist

Legen Sie jedes Angebot daneben. Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach — im Zweifel steht Ihre Verwaltung nach einem Sturz mit einer Rechnung da, aber ohne Nachweis.

1. Die Flächen, benannt

Nicht „das Objekt", sondern: welcher Gehweg in welcher Breite, welche Zugänge, welche Zufahrt, welche Treppen. Was nicht im Vertrag steht, wird nicht geräumt — und genau dort passiert der Unfall.

2. Räum- und Streuzeiten

Werktags vor 7 Uhr, sonn- und feiertags vor 9 Uhr, Kontrolle bis 20 Uhr — so verlangt es die Rechtsprechung. Gemeindesatzungen können abweichen; dann gilt die strengere Regel.

3. Der Auslöser

Ab wann wird gefahren? Bei uns: liegenbleibender Schnee oder Glätte, ohne Mindestmenge. Ein Vertrag, der „ab 3 cm" sagt, lässt Sie bei Eisregen allein.

4. Bereitschaft und Kontrolle

Wer beobachtet das Wetter, und wann? Kontrollfahrten bei unklarer Lage gehören dazu und werden bei uns nicht berechnet — sonst entsteht der Anreiz, lieber nicht nachzusehen.

5. Streumittel

Welches, wer stellt es, ist es im Preis? Bei uns ja. Und: In vielen Gemeinden ist Streusalz auf Gehwegen untersagt — was erlaubt ist, gehört in den Vertrag, nicht ins Gespräch.

6. Die Dokumentation

Der wichtigste Punkt. Je Einsatz: Foto vorher und nachher, Uhrzeit, bestätigter Standort, Wetter zum Zeitpunkt, Maßnahme und Streumittel. Als PDF sofort an die Verwaltung, nicht auf Nachfrage.

7. Vertretung bei Ausfall

Was passiert, wenn der Mitarbeiter krank ist? Ein Vertrag ohne Antwort darauf ist im Januar wertlos.

8. Laufzeit und Kündigung

Wann endet er, wann muss gekündigt werden, verlängert er sich automatisch? Ein Vertrag, der sich im Sommer stillschweigend verlängert, ist der häufigste Ärger in dieser Branche.

Der Punkt, den viele falsch verstehen

Die Pflicht bleibt bei Ihnen — die Durchführung geht über

Die Räum- und Streupflicht trifft den Eigentümer, in vielen Gemeindesatzungen auch den Anlieger. Sie können die Durchführung auf einen Betrieb übertragen — die Verantwortung geht dadurch nicht vollständig weg. Es bleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht: Wer beauftragt, muss einen geeigneten Betrieb wählen und gelegentlich prüfen, ob tatsächlich geräumt wird.

Der Bundesgerichtshof hat das am 6. August 2025 noch einmal bestätigt: Der vermietende Eigentümer haftet dem Mieter gegenüber auch dann, wenn er den Winterdienst an einen Profi vergeben hat. Genau deshalb ist die Dokumentation kein Papierkram, sondern Ihre Absicherung — sie ist der Beleg, dass Sie Ihrer Überwachungspflicht nachgekommen sind.

Was wir ausdrücklich nicht behaupten: dass wir Ihre Haftung übernehmen. Das kann kein Dienstleister, und wer es verspricht, hat den Vertrag nicht gelesen. Wir übernehmen die Arbeit und liefern den Nachweis darüber. Mehr dazu unter Schneeräumpflicht.

Unser Vertrag

Was bei uns drinsteht

Saison November bis März

Fünf Monate Bereitschaft. Beginnt der Winter früher oder dauert er länger, fahren wir trotzdem — die Bereitschaft wird nicht verlängert berechnet.

Bereitschaft plus Einsatz

Eine monatliche Pauschale für das Bereitstehen, dazu jeder gefahrene Einsatz einzeln. Keine Saisonpauschale, die in einem milden Winter für nichts bezahlt wird. Die Zahlen stehen offen unter Winterdienst Kosten.

Nachweis je Einsatz

Foto vorher und nachher, Uhrzeit, Standort am Objekt bestätigt, Wetter zum Zeitpunkt. Sofort per E-Mail und im Verwalter-Portal, nach Objekt sortiert.

Kündigung zum Saisonende

Keine stillschweigende Verlängerung über Jahre. Vor jeder Saison fragen wir, ob es weitergehen soll — wer nicht zufrieden war, sagt einfach ab.

Der nächste Schritt

Vertragsangebot für die Saison.

Adresse und die Flächen, die geräumt werden sollen. Wir messen auf, schicken das Angebot binnen 24 Stunden und legen den Vertragsentwurf mit allen acht Punkten bei — lesen Sie ihn in Ruhe, bevor Sie etwas unterschreiben.

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Ervis Prakaj · +49 176 66633618 · seit 2024 · über 250 betreute Einheiten