Treppenhausreinigung,
die sich belegen lässt.
Treppenhausreinigung, Hausflurreinigung, Treppenreinigung — dieselbe Arbeit, drei Wörter. Was die Angebote unterscheidet, ist selten das Wischwasser. Es ist die Frage, die in der Eigentümerversammlung kommt: War jemand da, und wann? Bei uns steht die Antwort im Monatsnachweis, mit Datum und Uhrzeit je Einsatz.
Was wir im Treppenhaus anfassen
Der häufigste Streit über eine Reinigung entsteht nicht über die Qualität, sondern über den Umfang: Der eine meint das Geländer mit, der andere nicht. Deshalb steht bei uns im Angebot, was jede Reinigung enthält — und was nur beim vereinbarten Turnus dazukommt.
Bei jedem Einsatz
- Treppenstufen und Podeste nass reinigen
- Flure und Eingangsbereich
- Handlauf und Geländer feucht abwischen
- Briefkastenanlage und Klingeltableau abwischen
- Schmutzfangmatte aufnehmen und reinigen
- Spinnweben in Ecken und an Leuchten entfernen
- Müll im Treppenhaus mitnehmen
Nach Vereinbarung dazu
- Kellergang und Waschküche
- Fahrradkeller und Abstellräume
- Treppenhausfenster innen
- Eingangstür innen und außen, Glasflächen im Erdgeschoss
- Aufzugkabine, Spiegel und Türen
- Tiefgaragentreppe und Zugänge
- Grundreinigung ein- oder zweimal im Jahr
Was wir nicht machen
- Keine Wohnungsreinigung — wir arbeiten für Verwaltungen und Eigentümer, nicht als Putzhilfe in der Wohnung
- Keine Fassaden- und Glasreinigung in der Höhe
- Keine Bauschlussreinigung nach Sanierungen
- Keine Umzüge und Entrümpelungen
Reinigungsmittel, Geräte und Anfahrt sind eingerechnet. Wasser und Strom stellt das Objekt — wie überall üblich; wenn im Haus kein Anschluss erreichbar ist, sagen wir das vor dem Angebot.
Mindestens einmal die Woche
Wir reinigen Treppenhäuser wöchentlich oder öfter — 14-tägig und monatlich bieten wir nicht an. Das ist eine bewusste Entscheidung, und sie kostet uns Aufträge.
Warum nicht seltener? In einem bewohnten Haus reicht es nicht. Nach zwei Wochen ist der Eingangsbereich im Herbst nicht mehr zu retten, ohne dass jemand dieselbe Fläche doppelt so lange bearbeitet — dann zahlen Sie für einen Gang, der aussieht wie eine Grundreinigung, und zwischendurch beschweren sich die Mieter bei der Verwaltung. Wer alle zwei Wochen reinigen lässt, spart auf dem Papier und diskutiert dafür jeden Monat.
Öfter geht immer. Häuser mit viel Durchgang, Erdgeschoss-Gewerbe, Kindern, Hunden oder einer Eingangstür direkt am Gehweg bekommen zwei Gänge in der Woche. Was für Ihr Haus sinnvoll ist, sehen wir bei der Besichtigung — und sagen es Ihnen ehrlich, auch wenn einmal die Woche reicht.
Welche Fläche in welchem Abstand dran ist
„Alle zwei Wochen" beantwortet nur die halbe Frage. Ein Reinigungsplan sagt, was bei jedem Gang gemacht wird und was seltener. So sieht er in einem Mehrfamilienhaus üblicherweise aus — im Angebot wird er je Objekt festgelegt, damit Sie ihn der Eigentümerversammlung vorlegen können.
| Fläche | Üblicher Abstand |
|---|---|
| Eingangsbereich, Schmutzfangmatte, Aufzugkabine | bei jedem Einsatz, in belebten Häusern wöchentlich |
| Treppenstufen, Podeste, Flure je Etage | bei jedem Einsatz |
| Handlauf, Geländer, Lichtschalter, Klingeltableau | bei jedem Einsatz |
| Kellergang, Waschküche, Fahrradkeller | monatlich bis vierteljährlich |
| Treppenhausfenster innen, Glasflächen Erdgeschoss | vierteljährlich bis halbjährlich |
| Heizkörper, Sockelleisten, Leuchten, Türrahmen | halbjährlich |
| Grundreinigung des Treppenhauses | ein- bis zweimal im Jahr |
Von oben nach unten, trocken vor nass
Wir beginnen im obersten Geschoss und arbeiten nach unten — sonst trägt man den Schmutz wieder in die schon gereinigte Etage. Erst wird trocken gearbeitet: Matten aufnehmen, kehren oder saugen, Spinnweben abnehmen. Dann feucht: Stufen und Podeste mit dem Mittel, das zum Belag passt, danach Handlauf, Geländer, Lichtschalter, Klingeltableau und Briefkästen. Zum Schluss der Eingangsbereich und die Matte, weil dort der meiste Schmutz hereinkommt. Was dabei auffällt — eine lose Stufe, ein defektes Licht, Sperrmüll im Gang — wird fotografiert und gemeldet, bevor unser Mitarbeiter das Haus verlässt.
Zum Bodenbelag: Unbehandeltes oder geöltes Holz verträgt kein stehendes Wasser; dort wird nebelfeucht gearbeitet. Stein, Fliesen und Linoleum vertragen mehr, brauchen aber unterschiedliche Mittel — bei Linoleum kein stark alkalisches. Wenn Sie alte Holztreppen im Haus haben, sagen Sie es beim ersten Anruf, dann sehen wir uns das zuerst an.
Am Ersten liegt der Nachweis im Postfach
Wenn ein Eigentümer in der Versammlung fragt, ob die Reinigung ihr Geld wert ist, hat die Verwaltung normalerweise zwei Dinge: eine Rechnung und ihr Gedächtnis. Bei uns kommt ein drittes dazu.
Jeder Einsatz mit Uhrzeit
Unser Mitarbeiter stempelt am Handy Ankunft und Abfahrt — der Standort wird dabei am Objekt bestätigt. Aus den Zeiten entsteht die Zeile im Nachweis: Datum, von wann bis wann, welches Objekt.
Mängel mit Foto
Ein loses Geländer, ein defektes Licht im zweiten Stock, Sperrmüll im Keller: Was unserem Mitarbeiter auffällt, fotografiert er und meldet es als Vorgang — statt es der Verwaltung beim nächsten Telefonat zu erzählen oder gar nicht.
Monatsnachweis am 1.
Ein PDF je Auftraggeber, automatisch: was im Monat an welchem Objekt geleistet wurde, mit Zeiten. Per Mail und im Verwalter-Portal, wo alle Nachweise nach Objekt und Datum sortiert liegen.
gibt es Kujdesa — als Betrieb, der von Anfang an jeden Einsatz dokumentiert hat, nicht erst seit einer Beschwerde.
in mehreren Wohnanlagen, die wir laufend betreuen — Reinigung, Grünpflege, Kontrolle, Winterdienst.
gehören ebenfalls dazu: Büroflächen, Sanitärbereiche und Eingangszonen vor oder nach den Bürozeiten.
Mieter melden direkt, ohne Anruf bei Ihnen. Über einen QR-Code im Hausflur — ohne Login — oder über das Mieterportal meldet ein Bewohner, was im Treppenhaus nicht stimmt, gleich mit Foto. Daraus wird bei uns ein Vorgang, den der Melder verfolgen kann: gemeldet, in Bearbeitung, erledigt. Wie so ein Nachweis aussieht, können Sie ansehen, bevor Sie mit uns sprechen: Das vollständige Musterprotokoll liegt offen auf dieser Website — kein Formular davor, kein Download-Zwang.
Ihr Haus bestimmt den Preis, nicht eine Liste
Eine Treppenhausreinigung wird nach Zeit gerechnet. Was diese Zeit bestimmt, sehen wir bei der Besichtigung in einer Viertelstunde — und danach steht es im Angebot, verbindlich.
Etagen und Zustand
Wie viele Geschosse, wie breit die Treppe, wie stark die Beanspruchung. Ein Haus mit Erdgeschoss-Gewerbe oder Kinderwagen im Flur ist etwas anderes als ein ruhiges Sechsparteienhaus.
Turnus
Ein zweiter Gang in der Woche verdoppelt den Reinigungsanteil in Ihrer Abrechnung — deshalb legen wir ihn nur dort fest, wo er wirklich nötig ist.
Bodenbelag
Unbehandeltes Holz braucht ein anderes Verfahren und deutlich weniger Wasser als Stein, Fliesen oder Linoleum. Das kostet Zeit und entscheidet über das Mittel.
Was dazugehört
Nur Treppenhaus — oder auch Kellergang, Waschküche, Fahrradkeller, Aufzugkabine, Tiefgaragentreppe und die Fenster. Jede Position steht einzeln im Angebot.
Warum hier keine Preisliste je Etage steht. Wir könnten eine hinschreiben — viele tun das. Aber ein Haus mit drei Etagen, Aufzug und Tiefgaragentreppe kostet mehr als eines mit drei Etagen ohne beides, und wer die Liste gelesen hat, fühlt sich beim Angebot getäuscht. Wir sehen uns das Haus an und schreiben die Stunden ins Angebot. Was Sie dort lesen, gilt.
Ob Sie die Kosten auf die Mieter umlegen dürfen, steht unter UmlagefähigkeitSelbst oder Dienstleister: Treppenhausreinigung ist nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig, solange sie nicht mit Instandhaltung vermischt in einer Position steht. Was ein Gang bei uns kostet und was die Zeit bestimmt, steht auf Treppenhausreinigung Kosten.
Erst die Pflicht, dann die Umlage
Die Pflicht liegt beim Eigentümer
Das Treppenhaus gehört zu den Gemeinschaftsflächen, und deren Instandhaltung und Reinigung ist zunächst Sache des Vermieters oder der Gemeinschaft (§ 535 BGB). Ohne Regelung im Mietvertrag ist kein Mieter verpflichtet, den Hausflur zu wischen.
Übertragbar auf die Mieter — mit Grenzen
Der Mietvertrag kann die Reinigung auf die Mieter übertragen; das ist die bekannte Kehrwoche oder der Putzplan. Sie muss dann aber im Vertrag stehen, nicht nur in der Hausordnung, und klar sein, wer was wann macht. Wird nicht geputzt, muss der Vermieter abmahnen und darf erst danach eine Firma beauftragen.
Eine Firma zu beauftragen bleibt umlegbar
Vergeben Sie die Reinigung an einen Betrieb, sind die Kosten als Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV umlagefähig — vorausgesetzt, die Umlage ist im Mietvertrag vereinbart und die Position steht getrennt von Instandhaltung. Genau dafür sind Reinigung, Grünpflege und Winterdienst bei uns eigene Zeilen auf der Rechnung.
Verkehrssicherung: der Punkt, den viele übersehen
Eine rutschige, verschmutzte oder verstellte Treppe ist ein Unfallrisiko, und nach einem Sturz fragt die Versicherung, wie das Haus betreut wurde. Regelmäßige Reinigung mit dokumentierten Einsätzen senkt dieses Risiko und ist im Streitfall belegbar. Was wir ausdrücklich nicht tun: Ihre Haftung als Eigentümer übernehmen. Wir dokumentieren, was wir getan haben — die Pflicht bleibt bei Ihnen.
Verwaltung oder Eigentümergemeinschaft
Hausverwaltungen
Sie bekommen einen eigenen Portal-Zugang: alle Nachweise, Vorgänge mit Fotos, Rechnungen, und Sie können selbst Aufträge einstellen. Betreuen Sie mehrere Häuser, liegt jedes Objekt getrennt darin — auch die Rechnung kommt je Objekt, damit sie ohne Umrechnen in die Betriebskostenabrechnung wandert.
Private Vermieter und kleine Häuser
Ohne Verwaltung im Haus? Dann bekommt der Verwaltungsbeirat oder der Eigentümer den Zugang, und der Monatsnachweis ist in der Versammlung das Dokument, mit dem sich die Position erklären lässt — statt „die kommen alle zwei Wochen, glaube ich".
Auch ein Haus mit drei Parteien? Ja. Es gibt bei uns keine Mindestgröße und keine Mindeststundenzahl je Einsatz. Rufen Sie an und sagen Sie, was für ein Haus es ist — Etagen, Belag, Turnus. Danach sehen wir es uns an und Sie bekommen ein Angebot.
Zwei Dinge, die gegen uns sprechen
Wir sind nicht der billigste Anbieter. Eine Reinigungskraft auf Stundenbasis ist günstiger als ein Betrieb, der jeden Einsatz stempelt, fotografiert und am Monatsersten ein PDF verschickt. Wer nur ein sauberes Treppenhaus braucht und keinen Nachweis, zahlt woanders weniger — das ist eine vernünftige Entscheidung.
Außerhalb unseres Gebiets sagen wir ab. Wir fahren im Landkreis Dachau und im nahen Raum München: Schwabhausen, Oberroth, Arnbach, Sulzemoos, Bergkirchen, Dachau, Erdweg, Markt Indersdorf, Röhrmoos, Odelzhausen, Vierkirchen, Weichs. Liegt Ihr Haus weiter weg, bekommen Sie ein Nein statt eines Versprechens, das wir im Winter nicht halten können.
Was Verwaltungen vorher wissen wollen
Wer stellt die Reinigungsmittel und Geräte?
Wir. Mittel, Geräte und Anfahrt sind im Preis. Das Objekt stellt Wasser und Strom.
Was passiert, wenn ein Termin ausfällt?
Er bleibt als offene Aufgabe stehen und wird nachgeholt; im Monatsnachweis ist sichtbar, wann die Reinigung tatsächlich war. Fällt sie ganz aus, wird sie nicht berechnet.
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja, als Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV — solange sie als eigene Position abgerechnet wird und nicht mit Instandhaltungsarbeiten in einer Summe steht. Mehr dazu unter UmlagefähigkeitSelbst oder Dienstleister.
Können Sie auch nur das Treppenhaus machen?
Ja. Reinigung, Grünpflege, Winterdienst und Hausmeisterarbeiten sind bei uns getrennte Positionen — Sie buchen, was Sie brauchen, und sehen auf der Rechnung, was was kostet.
Wie läuft die Schlüsselübergabe?
Über dieselbe Schlüsselverwaltung, mit der wir alle Objekte betreuen: Jeder Schlüssel ist einzeln erfasst, die Übergabe wird mit Unterschrift auf dem Gerät festgehalten, und in der Historie steht, wer ihn wann hatte. Geht einer verloren, entsteht sofort ein Vorgang mit Hinweis auf Schließanlage und Versicherung — statt eines Anrufs, an den sich später niemand erinnert.
Sind Sie versichert?
Ja. Den Nachweis unserer Betriebshaftpflicht legen wir dem Angebot bei — nicht als Satz auf einer Webseite, sondern als Dokument, das Ihre Verwaltung zu den Vertragsunterlagen nehmen kann.
Was, wenn eine Reinigung nicht in Ordnung war?
Melden Sie es im Portal, gern mit Foto. Daraus wird ein Vorgang wie jeder andere: gemeldet, in Bearbeitung, erledigt — und die Nachbesserung steht mit Datum im Monatsnachweis. Wir schreiben sie nicht zusätzlich auf die Rechnung.
Machen Sie im Winter auch den Eingang frei?
Ja, als eigene Position: Räumen und Streuen buchen Sie dazu, mit eigenem Nachweis je Einsatz — Foto vorher und nachher, Uhrzeit, Standort und das Wetter zum Zeitpunkt. Preise und drei durchgerechnete Winter stehen unter Winterdienst-Kosten.
Muss das Treppenhaus der Mieter oder der Vermieter reinigen?
Ohne Regelung im Mietvertrag der Vermieter — das Treppenhaus ist Gemeinschaftsfläche (§ 535 BGB). Die Reinigung kann per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden (Kehrwoche); wird sie dann nicht erledigt, muss der Vermieter abmahnen, bevor er eine Firma beauftragt. Beauftragt er eine, sind die Kosten umlagefähig.
Was passiert bei Krankheit oder Personalausfall?
Der Einsatz bleibt als offene Aufgabe im System stehen und wird von einem Kollegen übernommen oder nachgeholt. Im Monatsnachweis sehen Sie das tatsächliche Datum — ein Gang, der ausfällt, wird nicht berechnet. Was wir nicht versprechen: eine Vertretung am selben Tag.
Wie schnell bekommen wir ein Angebot?
Wir sehen uns das Haus an — das dauert selten länger als eine Viertelstunde: Etagen zählen, Zustand und Belag ansehen, fragen, was dazugehören soll. Das Angebot kommt binnen 24 Stunden danach.
Wir sehen uns Ihr Treppenhaus an.
Treppenhausreinigung gesucht? Adresse, Zahl der Etagen und der gewünschte Turnus genügen für den ersten Anruf. Wir sehen uns das Haus an, das Angebot kommt binnen 24 Stunden danach — mit den Stunden, die wir für Ihr Haus ansetzen, und dem, was jede Reinigung enthält. Ohne Unterschrift, ohne Laufzeit im ersten Schritt.